Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen.
Unsere allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage einer jeden Verpflichtung sowie unserer Gastspielverträge.
Eine Spielzeitverlängerung kann je nach Bedarf vor Ort entschieden werden.
Alle Preisangaben zzgl. der z. Zt. gültigen MwSt. von 7 %.
Für den Aufbau und Betrieb unserer Anlage benötigen wir, a.) eine Mindeststellfläche von 4 x 2 mtr. mit einer lichten Höhe von mind. 3,00 mtr.,
b.) bei Open-Air Veranstaltungen eine wind- und regenfeste Bühne
(Rückfront und Seiten geschlossen),
c.) zwei separate Stromzuführungen mit je 220 Volt oder 3,3 KW
oder CEE-Anschluss (16 oder 32 Ampere),
Bei Schäden bzw. Beschädigungen jedweder Art, die
a.) aufgrund fehlerhafter und nicht den DIN-Normen entsprechender Stromzuführungen entstehen, oder
b.) durch Publikum, zus. auftretende Künstler, Gäste oder Personal verursacht werden, oder
c.) durch nicht wetterfeste Bedachungen u. ä. bei Festzelten oder Pavillons entstanden sind, incl. aller im nach hinein entstandenen Folgeschäden am Equipment wie auch an den Musikern von Himmel & Äd, sowie deren Hilfspersonal, haftet der Veranstalter.
Bei Zeltveranstaltungen setzen wir eine Zeltwache voraus und empfehlen den Abschluss einer Haftpflichtversicherung seitens des Veranstalters. Etwaige Werbeplakate, bzw. geplante Bewerbung des jeweiligen Events, muss mit Himmel & Äd abgesprochen und schriftlich fixiert werden.
Bezüglich des Be- und Entladen unsere Equipments verpflichtet sich der Veranstalter für ausreichende und der Spielfläche nächstmögliche Gelegenheit Sorge zu tragen. Über Treppenzugang müssen wir vorher informiert werden.
Ebenso benötigen wir Parkmöglichkeit für 1 Fahrzeug.
Bei mehrtägigen Verpflichtungen ausserhalb Köln´s, trägt der Veranstalter alle Kosten für An- und Abfahrt sowie Hotelzimmer im angemessenen Rahmen.
Bei Vertragsnichterfüllung seitens des Veranstalters gilt eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Gage als vereinbart. Ausgenommen sind höhere Gewalt.
Himmel & Äd bringt ein Musikprogramm nach eigenem Ermessen. Sofern in unserem Repertoire enthalten, werden Musikwünsche selbstverständlich erfüllt. Eine Künstlerbegleitung ist nicht möglich.
Evtl. anfallende GEMA-Kosten bzw. Künstlersozialbeiträge trägt der Veranstalter.
Vertragsänderungen gelten nur mit schriftlicher Gegenbestätigung.
Eigenmächtige Änderungen des Veranstalters führen zur Ungültigkeit des Gastspielvertrages und zieht bei Nachteil von Himmel & Äd eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Gage nach sich.
Die Kopie des Gastspielvertrages muss unterschrieben und innerhalb von 8 Tagen zurück gesendet werden, da der Gastspielvertrag sonst seine Gültigkeit verliert.Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Gage ist am Ende der Veranstaltung in bar zu zahlen.
Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln.